Meldestelle für hinweise

Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG):

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz und wer wird davon geschützt?

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz sollen hinweisgebende Personen („Whistleblower“), die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße melden, zukünftig besser vor etwaigen arbeitsrechtlichen oder sonstigen Nachteilen geschützt werden. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Mitarbeitenden zur Einrichtung einer internen Meldestelle.

Hinweisgebende Personen, die einen Hinweis nach dem Hinweisgeberschutzgesetz abgegeben haben und die Grund zur Annahme hatten, dass die gemeldete Information der Wahrheit entspricht, können nicht für die Beschaffung von oder den Zugriff auf die notwendigen Informationen rechtlich verantwortlich gemacht werden, sofern die Beschaffung oder der Zugriff als solcher nicht eine eigenständige Straftat darstellt. Darüber hinaus ist jede Form von Repressalie gegen diese Person verboten. Sofern die hinweisgebende Person eine Benachteiligung erlebt, so wird vermutet, dass die Benachteiligung eine Repressalie für die Meldung ist. Wenn dies der Fall ist, ist der Verursacher dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Die offiziellen Gesetzestexte beinhalten eine detaillierte und rechtlich verbindliche Version des Hinweisgeberschutzgesetzes. Über den folgenden Link können diese eingesehen werden:

HinSchG – Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen

Wie kann eine Meldung eingereicht werden?

Wenn Sie offen zu legende Missstände oder Straftaten bei der Emmeluth Baugesellschaft mbH (Hochbau) oder der Konrad Emmeluth GmbH & Co. KG (Tiefbau) bzw. im Zusammenhang mit einer der Firmen erfahren oder diese erlebt haben, können Sie diese über eine interne oder externe Meldestelle melden.

Die hinweisgebende Person darf wählen, ob sie sich zunächst intern an das Unternehmen und / oder extern an die zuständige Behörde wendet. Der Vorteil an der internen Meldestelle ist, dass es sich bei der Meldestelle um fachkundige Personen handelt, die auch den Beschäftigungsgeber bzw. die Einrichtung und deren Struktur kennen.
Dies trägt zu einer schnellen Aufklärung und Abhilfe bei.

Interne Meldestelle

Die Firmen Emmeluth Baugesellschaft mbH und Konrad Emmeluth GmbH & Co. KG haben eine interne Meldestelle eingerichtet, an die Sie sich vertraulich über den nachfolgenden Link wenden können:

Emmeluth – Meldestelle für Hinweise

Externe Meldestelle

Des Weiteren gibt es externe Meldestellen, an welche die hinweisgebende Person mündlich oder schriftlich Informationen über Rechtsverstöße mitteilen kann. Die staatliche Hauptmeldestelle ist beim Bundesamt der Justiz angesiedelt, darüber hinaus gibt es mit der Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für Verstöße bei Finanzgeschäften und der Hinweisgeberstelle des Bundeskartellamts für Kartellrechtsverstöße insgesamt drei externe Meldestellen.

Welche Verstöße fallen in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes?

Der sachliche Anwendungsbereich des Gesetzes wird in § 2 HinSchG geregelt. Danach wird die hinweisgebende Person vom Schutz des Gesetzes erfasst, wenn die dort aufgeführten Verstöße gemeldet werden.

Hierzu zählen etwa Verletzungen des Arbeits- oder Umweltschutzes, Datenschutz- oder Vergabeverstöße, Menschenrechtsverletzungen, Betrug, Diebstahl und Verrat von Geschäftsgeheimnissen.

Was passiert nach dem Eingang einer Meldung?

• Eingangsbestätigung der Meldung an die hinweisgebende Person spätestens nach sieben Tagen (sofern es keine anonyme Meldung ist)

• Erfassung jeder Hinweismeldung in einem Kataster

• Prüfung, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich des § 2 HinSchG fällt

• Kontakt mit der hinweisgebenden Person halten, ggf. zum Erhalt weiterer Informationen (sofern es keine anonyme Meldung ist)

• Prüfung der Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung

• Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen

• Rückmeldung an die hinweisgebende Person innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung der Meldung; wobei die Rückmeldung die Mitteilung geplanter
sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese enthalten soll, sofern dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die
Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden (sofern es keine anonyme Meldung ist)

• Dokumentation der Hinweise unter Beachtung des Vertraulichkeitsgebotes. Diese Dokumentation ist drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens zu löschen, sofern es nicht
zur Bearbeitung des Hinweises oder nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich und verhältnismäßig ist, die Dokumentation noch länger zu speichern.

emmeluth telefon
Kontakt
Emmeluth Baugesellschaft mbH (Hochbau) +49 561 95208-59
Konrad Emmeluth GmbH & Co. KG (Tiefbau) +49 561 95208-0
emmeluth team
E-Mail
Emmeluth Baugesellschaft mbH (Hochbau) hochbau@emmeluth-bau.de
Konrad Emmeluth GmbH & Co. KG (Tiefbau) info@emmeluth-bau.de